Für wen
Der Familienpass gilt für 5 Personen einer Familie (max. 2 Erwachsene). Unsere Definition von Familie schließt Alleinerziehende, Familien mit Pflegekindern und Großeltern mit Enkelkindern ebenso ein wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern. Bürgergeld-Empfänger erhalten mit Nachweis (gültiger Bürgergeld-Bescheid + gültiger Personalausweis) den Familienpass im Jugendbüro des KJR kostenlos.